Kostenübernahme osteopathischer Behandlungen
Die Kosten einer osteopathischen Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und müssen daher privat in Rechnung gestellt werden. Allerdings werden von vielen Kassen Zuzahlungen erstattet.
Bei privaten Krankenversicherungen werden die Kosten in der Regel übernommen. Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte im Voraus bei Ihrem Versicherer.
Meine Weiterbildung erfüllt die dafür nötigen Kriterien und Sie finden mich auf den Behandlerlisten der DAAO (www.daao.info) und des Berufsverbandes deutscher osteopathischer Ärztegesellschaften BDOÄ (www.bdoae.de). Eine aktuelle Liste zu den Zuzahlungen der Krankenkassen finden Sie auf der Seite Osteokompass.