Wir bieten in unserer Praxis Leistungen an, die zweifellos sinnvoll sind, aber im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen sind. Natürlich werden Sie vor Erbringung solch einer Leistung über die etwaigen Kosten aufgeklärt und erhalten im Falle Ihrer Einwilligung eine Rechnung bzw. Quittung mit den genauen Kosten, die im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte aufgeschlüsselt wird.
Folgende Leistungen bieten wir auf Wunsch an: